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Leistung

Der Aufbau ist schnell gebaut. Die Unterlagen entscheiden.

Ein Sonderaufbau ist konstruktiv selten das Problem. Anspruchsvoll wird die Frage, wer dafür geradesteht — und was aus einer Kombination von Plattform und Aufbau rechtlich wird.

Vorab

Wo diese Leistung heute steht

Der Leistungsbereich befindet sich im Aufbau. Diese Seite beschreibt, was wir übernehmen, wo die Verantwortung zwischen uns und Ihnen verläuft und welche Regelwerke dabei greifen.

Preise, Durchlaufzeiten und Zusagen zu Zertifizierungsterminen finden Sie hier nicht — die hängen am konkreten Vorhaben. Was wir dazu sagen können, sagen wir Ihnen verbindlich im Gespräch.

Umfang

Was wir übernehmen

Vier Blöcke, die in der Praxis meist zusammen anfallen — einzeln beauftragbar, aber selten sinnvoll getrennt.

Anwendungsspezifische Risikobeurteilung

Nicht die Beurteilung der Plattform — die liegt vor — sondern die Ihrer Anwendung: Welche Gefährdungen entstehen aus Aufbau, Umgebung und Betriebsweise? Nach EN ISO 12100, iterativ bis zur hinreichenden Risikominderung.

Konformitätsbewertung und CE

Einordnung des Vorhabens, Wahl des richtigen Verfahrens, technische Dokumentation und Erklärungen. Einschließlich der Frage, ob eine benannte Stelle eingebunden werden muss — siehe weiter unten.

Entwicklung von Sonderaufbauten

Konstruktion, Fertigung und Anbindung eines Aufbaus an die Payload-Schnittstelle — mechanisch, elektrisch und in der Bedienlogik. Entwicklung und Fertigung sitzen am selben Standort.

Dokumentation und Kalibrierung

Betriebsanleitung, Montageanleitung, Einbauerklärung — und die Kalibrierung von Sensorik nach einem Eingriff, damit Messwerte nach dem Umbau noch etwas wert sind.

Kernfrage

Wer macht die CE für die Kombination?

Eine modulare Plattform wirft eine Frage auf, die bei einer Einzweckmaschine gar nicht entsteht: Plattform plus Aufbau ergeben etwas Neues. Wer verantwortet das?

Ein Aufbau, der für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann, ist eine unvollständige Maschine — eine „Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet“. Dafür sind eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung zu liefern. Die Montageanleitung muss angeben, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Zusammenbau zur vollständigen Maschine ohne Beeinträchtigung von Sicherheit und Gesundheit gelingt.

Die Rollen sind dabei klar verteilt: Der Hersteller der unvollständigen Maschine haftet für Einbauerklärung, Montageanleitung und die Risiken, die von seiner Komponente ausgehen. Der Endintegrator verantwortet die sichere Integration und die abschließende CE-Kennzeichnung der vollständigen Maschine.

In der Praxis heißt das: Kommt der Aufbau von uns, übernehmen wir beide Rollen und Sie bekommen ein fertiges Fahrzeug. Bringen Sie einen eigenen oder fremden Aufbau mit, muss vorher geklärt sein, wer integriert — sonst steht am Ende ein Fahrzeug da, für das niemand die Erklärung unterschreibt. Diese Klärung gehört an den Anfang eines Projekts, nicht ans Ende.

Architektur

Warum die Steuerung dreistufig ist

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 — anwendbar ab dem 20. Januar 2027, ohne Übergangsfrist — führt in Anhang I eine Liste von Hochrisiko-Maschinen. Die frühere Anhang-IV-Liste wurde dabei in einen Teil A und einen Teil B aufgeteilt.

Der entscheidende Eintrag für unbemannte Systeme: Sicherheitsbauteile und Maschinen mit ganz oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten auf Basis von Machine-Learning-Ansätzen, die Sicherheitsfunktionen erfüllen, fallen unter Anhang I Teil A.

Die Folge ist keine Formalie. Für Teil A gilt immer eines der anspruchsvolleren Konformitätsbewertungsverfahren — EU-Baumusterprüfung mit anschließender interner Fertigungskontrolle oder umfassende Qualitätssicherung. Eine Selbsterklärung reicht nicht, eine benannte Stelle muss eingebunden werden. Bei Teil B greift das anspruchsvollere Verfahren nur dann, wenn harmonisierte Normen nicht vollständig angewendet werden.

Genau deshalb ist das Steuerungskonzept in drei Stufen aufgebaut und die Rechenebene von der Fahrzeugsteuerung getrennt. Ob eine lernende Funktion tatsächlich eine Sicherheitsfunktion erfüllt oder oberhalb einer eigenständig abgesicherten Fahrzeugebene arbeitet, entscheidet über den gesamten Zulassungsweg. Diese Einordnung gehört an den Anfang der Architektur — nachträglich lässt sie sich nicht mehr korrigieren.

Methode

Wie eine Risikobeurteilung abläuft

Die EN ISO 12100 gliedert den Vorgang in Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikominderung — als iterativen Prozess, der wiederholt wird, bis alle Risiken hinreichend gemindert sind.

  • Grenzen festlegen. Verwendungsgrenzen einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung, räumliche Grenzen, zeitliche Grenzen wie Lebensdauer und Wartungsintervalle. Bei einem unbemannten Fahrzeug ist dieser erste Schritt der schwierigste — er beschreibt, was das Fahrzeug dürfen soll und was ausdrücklich nicht.
  • Gefährdungen identifizieren. Alles, was innerhalb dieser Grenzen von der Maschine ausgehen kann — im Betrieb, bei Störung, bei Instandhaltung.
  • Risiko einschätzen. Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Risiko mindern — in Pflichtreihenfolge. Erst inhärent sichere Konstruktion, dann technische Schutzmaßnahmen, zuletzt Benutzerinformation. Ein Warnhinweis ist die schwächste zulässige Maßnahme, nicht die erste.

Ein offener Punkt gehört dazu: Für autonome Bodenfahrzeuge im Außenbereich gibt es keine passgenaue harmonisierte Norm. Als fachliche Orientierung dienen unter anderem die ISO 17757 für autonome und teilautonome Maschinensysteme im Erdbau und Bergbau sowie die ISO 18497 für hochautomatisierte Landmaschinen. Welche Normen im Einzelfall herangezogen werden, ist Teil der Bewertung — und wird begründet, nicht behauptet.

Unterlagen

Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden

Betriebsanleitung liefert der Hersteller. Betriebsanweisung schuldet der Arbeitgeber: Nach § 12 Absatz 2 BetrSichV ist den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung zu stellen, und nach § 12 ArbSchG ist vor Arbeitsaufnahme und wiederkehrend zu unterweisen.

Der praktisch wichtige Punkt: Der Arbeitgeber darf statt einer eigenen Betriebsanweisung die mitgelieferte Betriebsanleitung verwenden — sofern diese Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Eine gute Anleitung erspart Ihnen also echte Arbeit. Deshalb schreiben wir sie für Ihre Betriebsabläufe und nicht als generische Produktbeilage. Die Unterweisung selbst bleibt Ihre Aufgabe; unterstützen können wir sie über die Bedienerschulung.

Kalibrieren, justieren, eichen sind ebenfalls drei verschiedene Dinge. Kalibrieren stellt die Abweichung vom Normal fest und attestiert sie — ohne einzugreifen. Justieren verändert das Gerät. Eichen ist hoheitlich, gesetzlich vorgeschrieben und findet unter behördlicher Aufsicht statt.

Wir kalibrieren und justieren Sensorik nach einem Eingriff, damit ein Messwert nach dem Umbau reproduzierbar bleibt. Wir betreiben kein DAkkS-akkreditiertes Kalibrierlabor. Wo ein akkreditierter Kalibrierschein nach DIN EN ISO/IEC 17025 als Nachweis der Rückführbarkeit auf nationale Normale verlangt wird, führt der Weg über ein akkreditiertes Labor — wir organisieren das, geben es aber nicht als eigene Leistung aus.

Grenzen

Was wir offen ansprechen

  • Wir sind keine benannte Stelle. Wo die Maschinenverordnung eine dritte Partei verlangt, können wir vorbereiten, begleiten und die Unterlagen liefern — bewerten muss die benannte Stelle. Wer Ihnen beides aus einer Hand anbietet, sollte erklären, wie das gehen soll.
  • Wir übernehmen nicht Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die Risikobeurteilung der Maschine und die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes sind zwei verschiedene Dokumente mit zwei verschiedenen Verantwortlichen. Wir liefern das erste und die Grundlage für das zweite — wie auch bei der Instandhaltung.
  • Kein akkreditiertes Kalibrierlabor. Werkskalibrierung ja, DAkkS-Kalibrierschein nein.
  • Fremde Aufbauten brauchen Unterlagen. Ohne Einbauerklärung und Montageanleitung des Zulieferers lässt sich eine Kombination nicht seriös bewerten. Das ist keine Bürokratie, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt zu unterschreiben.
  • Ex-Schutz ist offen. Ob und wann eine ATEX-Zulassung für die Baureihe erreichbar ist, sagen wir Ihnen im Gespräch — nicht auf einer Website. Ohne sie fallen Zone-1-Bereiche weg.
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