Die Schulung ist nicht das Anhängsel der Beschaffung. Sie entscheidet darüber, ob die Plattform nach sechs Monaten noch benutzt wird.
Der Bereich befindet sich im Aufbau. Schulungsdauern, Teilnehmerzahlen und Preise hängen an Ausbaustufe, Aufbau und Vorkenntnissen — die nennen wir Ihnen im Gespräch, nicht hier.
Was auf dieser Seite steht, ist der Umfang, die rechtliche Einordnung und — wichtiger — was ein Nachweis von uns wert ist und was er ausdrücklich nicht ist.
Fahren, Payload bedienen, Not-Halt, Grenzen des Systems. Am echten Fahrzeug und auf dem Gelände, auf dem später gearbeitet wird — nicht im Seminarraum an Folien.
Fahrwerk, Energieversorgung, Payload-Aufnahme, Fehlersuche. Für Betriebe mit eigener Werkstatt, die nicht für jeden Kettenwechsel jemanden rufen wollen.
Wer viele Leute auszubilden hat, bildet besser selbst aus. Wir schulen Ihre Ausbilder und stellen die Unterlagen, mit denen sie im Haus weiterarbeiten.
Lagen üben, die man mit einem realen Fahrzeug nicht üben will — Ausfall, Funkabriss, enge Zugänge. Dieser Baustein entsteht noch; woran das hängt, steht offen unter Forschung und Lehre.
Die Unterweisung ist keine Kür. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen — vor Aufnahme der Tätigkeit und danach wiederholt. § 4 der DGUV Vorschrift 1 ergänzt das um die Frequenz: mindestens einmal jährlich, und sie ist zu dokumentieren.
Zwei Punkte daraus sind für ein unbemanntes Fahrzeug besonders relevant:
Zu dokumentieren sind Inhalt, Teilnehmer, Dauer und Zeitpunkt, bestätigt durch Unterschrift. Genau in dieser Form liefern wir den Nachweis, damit er sich ohne Nacharbeit in Ihre Unterlagen einfügt.
Sie bekommen von uns einen dokumentierten Schulungsnachweis: wer wann welche Inhalte in welchem Umfang absolviert hat, mit Bestätigung. Das ist genau das, was Ihre Unterweisungsdokumentation braucht.
Es ist keine akkreditierte Personenzertifizierung. Wir sind keine Zertifizierungsstelle. Wer ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle benötigt, bekommt es nicht von uns — und sollte das vorher wissen.
Wichtiger noch ist die zweite Klarstellung, weil sie häufig falsch verstanden wird: Ein Lehrgang macht niemanden zur „zur Prüfung befähigten Person“. Die TRBS 1203 verlangt dafür drei Dinge zusammen — eine einschlägige Berufsausbildung, dokumentierte Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, also das regelmäßige Durchführen oder Mitwirken an Prüfungen. Maßgeblich ist die Eignung für die konkrete Prüfaufgabe, nicht der Titel eines Seminars.
Unsere Schulung kann zu einem dieser drei Bausteine beitragen — dem plattformspezifischen Fachwissen. Die beiden anderen bringt Ihre Person mit oder eben nicht. Wer Ihnen die befähigte Person als Lehrgangsergebnis verkauft, verkauft Ihnen ein Problem.
Die Ausbildung der Feuerwehren ist geregelt. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 legt Lehrgänge, Mindeststunden und Zugangsvoraussetzungen fest und beschreibt dabei ausdrücklich einen Mindeststandard, den die Länder ergänzen können. Zuständig sind die Feuerwehrschulen und die Standortausbildung, nicht ein Hersteller.
Was wir liefern, ist die Geräteeinweisung auf ein konkretes System — sie tritt neben diese Ausbildung, nicht an ihre Stelle. In der Praxis ist das die sinnvolle Arbeitsteilung: Die taktische Ausbildung kommt aus der Feuerwehr, die Systemkenntnis vom Hersteller, und beides muss zusammenpassen.
Deshalb schulen wir am liebsten dort, wo später gearbeitet wird — mit Ihren Fahrzeugen, Ihren Wegen und Ihrer Einsatzlogik.