Manche Lagen kommen zweimal im Jahr. Manche Fragen klärt man besser mit einem Fahrzeug auf dem Hof als mit einem Datenblatt. Und manchmal fehlt schlicht der Haushaltstitel.
Der Bereich befindet sich im Aufbau. Heute lieferbar ist der PALLAS.75 — eine Mietflotte hat also die Größe, die dazu passt. Wer ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum braucht, spricht mit uns über Verfügbarkeit, statt hier eine Flottenliste zu lesen, die es noch nicht gibt.
Mietpreise, Vorhaltekosten und Reaktionszeiten stehen aus demselben Grund nicht auf dieser Seite: Sie hängen an Dauer, Aufbau und Einsatzprofil. Was hier steht, ist der Rahmen — und die Punkte, an denen so ein Vorhaben in der Praxis scheitert, wenn man sie zu spät klärt.
Ein Fahrzeug auf Ihrem Gelände, mit Ihren Leuten, auf Ihren Wegen — bevor eine Ausschreibung geschrieben wird. Aus dieser Zeit entsteht das Lastenheft, nicht umgekehrt.
Für ein befristetes Projekt, eine Revision, eine Kampagne — oder als Überbrückung, solange ein eigenes Fahrzeug in der Instandsetzung ist.
Vorgehaltene Technik, die im Ereignisfall abgerufen wird, statt sie ganzjährig zu unterhalten. Sinnvoll dort, wo die Lage selten, aber groß ist.
Wir bringen Fahrzeug und Bediener und liefern das Ergebnis — die aufgenommene Fläche, die abgefahrene Route, das Messprotokoll. Kein Personalaufbau bei Ihnen.
Für kommunale Feuerwehren ist das die Frage, an der ein Mietmodell steht oder fällt — und sie wird regelmäßig zu spät gestellt.
Die bayerischen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien lassen eine Beschaffung im Wege eines Raten- oder Mietkaufs ausdrücklich zur Förderung zu — aber nur unter zwei zusätzlichen Bedingungen:
Daraus folgt unmittelbar: Eine reine Anmietung ohne vereinbarten Eigentumsübergang erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Wer den staatlichen Zuschuss braucht, braucht einen Miet- oder Ratenkauf mit festgelegtem Eigentumserwerb — oder kauft. Miete bleibt dann sinnvoll für Erprobung, Projekte und Überbrückung, aber nicht als Dauerlösung mit Zuschuss.
Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung der Richtlinien, und andere Bundesländer regeln es anders. Klären Sie das mit der zuständigen Regierung, bevor ein Vertrag entsteht — nicht danach. Wir sagen Ihnen an dieser Stelle lieber ab, als Ihnen eine Förderung zu verbauen.
Wenn wir Personal mitbringen, entsteht eine Frage, die nichts mit Technik zu tun hat: In welchem Verhältnis steht unser Operator zu Ihrem Betrieb?
Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitskräfte in den Betrieb des Entleihers eingegliedert sind und nach dessen Weisungen arbeiten. Ein Dienst- oder Werkvertrag unterscheidet sich davon dadurch, dass eine Leistung geschuldet wird und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht beim Auftragnehmer bleibt. Entscheidend ist dabei nicht der Wortlaut des Vertrags, sondern die tatsächliche Durchführung.
Für uns heißt das: Unser Operator bedient das Fahrzeug nach unserer fachlichen Weisung und schuldet ein Ergebnis. Was Sie beauftragen, ist die Leistung — nicht die Person.
Im Einsatzfall wird es feiner. Eine Einsatzstelle hat eine Einsatzleitung mit Weisungsbefugnis, und die richtet sich sinnvollerweise auf das, was zu tun ist. Wie das sauber abgegrenzt wird, gehört vorab in den Vertrag und in die Einsatzplanung — nicht in die Lage.
Ein gemietetes Fahrzeug ist arbeitsschutzrechtlich kein anderes Fahrzeug. Sobald Ihre Beschäftigten es verwenden, sind Sie der Arbeitgeber im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung — unabhängig davon, wem es gehört.
Das betrifft die Gefährdungsbeurteilung, die daraus abgeleiteten Prüffristen, die Betriebsanweisung und die Unterweisung Ihrer Leute. Wir liefern die Unterlagen und die Einweisung dazu; die Verantwortung nehmen wir Ihnen nicht ab. Dieselbe Rollenverteilung wie bei der Instandhaltung.
Anders liegt es bei der Einsatzdienstleistung mit unserem Operator: Dort bedient unser Personal, und die entsprechenden Pflichten bleiben bei uns.